§ 8 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind vom Betreiber des Virtuellen Handelspunktes im Marktgebiet Ost für jeden Gastag zu melden:

1.

aggregierte OTC-Handelsvolumina in MWh, aggregierte Anzahl der Handelsteilnehmer und Marktkonzentrationsdatengetrennt nach Kauf und Verkauf;

2.

aggregierte Handelsvolumina der Warenbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;

3.

Referenzpreis an der Warenbörse für Day-Ahead- und Wochenendprodukte in Eur/MWh;

4.

aggregierte Handelsvolumina der Terminbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;

5.

Referenzpreis an der Terminbörse nach Produkt in Eur/MWh;

6.

registrierte Erdgashändler am VHP am Monatsletzten des Erhebungsmonats;

7.

Anzahl der Erdgashändler, die am VHP Nominierungen übermittelt haben.

§ 8 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind vom Betreiber des Virtuellen Handelspunktes im Marktgebiet Ost für jeden Gastag zu melden:

1.

aggregierte OTC-Handelsvolumina in MWh, aggregierte Anzahl der Handelsteilnehmer und Marktkonzentrationsdatengetrennt nach Kauf und Verkauf;

2.

aggregierte Handelsvolumina der Warenbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;

3.

Referenzpreis an der Warenbörse für Day-Ahead- und Wochenendprodukte in Eur/MWh;

4.

aggregierte Handelsvolumina der Terminbörse mit Erdgas jeweils in MWh und nach Produkt sowie Marktkonzentrationsdaten getrennt nach Kauf und Verkauf;

5.

Referenzpreis an der Terminbörse nach Produkt in Eur/MWh;

6.

registrierte Erdgashändler am VHP am Monatsletzten des Erhebungsmonats;

7.

Anzahl der Erdgashändler, die am VHP Nominierungen übermittelt haben.

§ 8 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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