§ 4 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Paragraph 4,

Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind vom Verteilergebietsmanager als stündliche Werte zu melden:

  1. 1.Ziffer einsNetzauslastung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 für die Grenzkopplungspunkte auf Verteilernetzebene:
    1. a.Litera adie maximale technische Kapazität für Lastflüsse in kWh/h;
    2. b.Litera bdie gesamte kontrahierte Kapazität in kWh/h getrennt nach vertraglich verbindlicher und unterbrechbarer Kapazität;
    3. c.Litera cdie gesamte nominierte Kapazität in kWh/h zum letzten Renominierungszeitpunkt;
    4. d.Litera ddie tatsächlichen gemessenen Lastflüsse in kWh/h;
  2. 2.Ziffer 2das Volumen des nutzbaren Netzpuffers (Linepack) im Verteilergebiet in kWh;
  3. 3.Ziffer 3Verteilergebietsdelta in kWh/h.
§ 4 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Paragraph 4,

Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monats 6 Uhr sind vom Verteilergebietsmanager als stündliche Werte zu melden:

  1. 1.Ziffer einsNetzauslastung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 für die Grenzkopplungspunkte auf Verteilernetzebene:
    1. a.Litera adie maximale technische Kapazität für Lastflüsse in kWh/h;
    2. b.Litera bdie gesamte kontrahierte Kapazität in kWh/h getrennt nach vertraglich verbindlicher und unterbrechbarer Kapazität;
    3. c.Litera cdie gesamte nominierte Kapazität in kWh/h zum letzten Renominierungszeitpunkt;
    4. d.Litera ddie tatsächlichen gemessenen Lastflüsse in kWh/h;
  2. 2.Ziffer 2das Volumen des nutzbaren Netzpuffers (Linepack) im Verteilergebiet in kWh;
  3. 3.Ziffer 3Verteilergebietsdelta in kWh/h.
§ 4 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten