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Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in § 131 Abs. 1 GWG 2011§ 1 GMO-VO erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis(weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in Paragraph 131, Absatz eins, GWG 2011 erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis.
Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in § 131 Abs. 1 GWG 2011§ 1 GMO-VO erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis(weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in Paragraph 131, Absatz eins, GWG 2011 erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis.