§ 4 GbAVO (weggefallen)

Gehbehindertenausweisverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Ausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgegeben wurden und die der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16§ 4 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. November 1976 über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 655/1976, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 80/1990, entsprechen, bleiben weiterhin gültig.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2013
Ausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgegeben wurden und die der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16§ 4 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. November 1976 über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 655/1976, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 80/1990, entsprechen, bleiben weiterhin gültig.

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