§ 3 GbAVO (weggefallen)

Gehbehindertenausweisverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 3 GbAVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt am 1seit 01.01.2014 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. November 1976 über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 655/1976, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 80/1990, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2013
§ 3 GbAVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt am 1seit 01.01.2014 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. November 1976 über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 655/1976, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 80/1990, außer Kraft.

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