Giftliste-Verordnung 2002 (GLVO) Fundstelle

Giftliste-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bezeichnung von sehr giftigen und giftigen Stoffen in einer Giftliste (Giftliste-Verordnung 2002)
StF: BGBl. II Nr. 126/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 36 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 53/1997 (ChemG 1996GLVO), wird verordnet:

Fundstelle seit 14.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 08.02.2003 bis 13.08.2015
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bezeichnung von sehr giftigen und giftigen Stoffen in einer Giftliste (Giftliste-Verordnung 2002)
StF: BGBl. II Nr. 126/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 36 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 53/1997 (ChemG 1996GLVO), wird verordnet:

Fundstelle seit 14.08.2015 weggefallen.

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