§ 3 GLVO (weggefallen)

Giftliste-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 1998,, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 1998,, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.
  2. (2)Absatz 2Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2002/166/A notifiziert.
§ 3 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 08.02.2003 bis 13.08.2015
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, BGBl. II Nr. 317/1998, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 1998,, außer Kraft. Stoffe und Zubereitungen, die hinsichtlich ihrer Einstufung und Kennzeichnung der Giftliste-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 1998,, entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 2002 in Verkehr gesetzt werden.
  2. (2)Absatz 2Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2002/166/A notifiziert.
§ 3 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen.

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