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Durch die Einstufung von Giften in der Giftliste werden die allgemeinen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten gemäß § 19, die Nachforschungs- und Einstufungspflicht gemäß § 21, sowie die Verantwortlichkeit gemäß § 27 ChemG 1996§ 2 GLVO nicht berührt(weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. Durch die Einstufung von Giften in der Giftliste werden die allgemeinen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten gemäß Paragraph 19,, die Nachforschungs- und Einstufungspflicht gemäß Paragraph 21,, sowie die Verantwortlichkeit gemäß Paragraph 27, ChemG 1996 nicht berührt.
Durch die Einstufung von Giften in der Giftliste werden die allgemeinen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten gemäß § 19, die Nachforschungs- und Einstufungspflicht gemäß § 21, sowie die Verantwortlichkeit gemäß § 27 ChemG 1996§ 2 GLVO nicht berührt(weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. Durch die Einstufung von Giften in der Giftliste werden die allgemeinen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten gemäß Paragraph 19,, die Nachforschungs- und Einstufungspflicht gemäß Paragraph 21,, sowie die Verantwortlichkeit gemäß Paragraph 27, ChemG 1996 nicht berührt.