§ 15 ASV 2008 (weggefallen)

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2016 bis 31.12.9999
§ 15 ASV 2008 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt unbeschadet Absseit 19.04.2016 weggefallen. 2 mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die Bestimmung über die Ausnahme der Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s von dieser Verordnung (§ 1 Abs. 3 erster Spiegelstrich) tritt – zusammen mit der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 – mit 29. Dezember 2009 in Kraft.

Stand vor dem 18.04.2016

In Kraft vom 30.07.2008 bis 18.04.2016
§ 15 ASV 2008 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt unbeschadet Absseit 19.04.2016 weggefallen. 2 mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die Bestimmung über die Ausnahme der Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s von dieser Verordnung (§ 1 Abs. 3 erster Spiegelstrich) tritt – zusammen mit der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 – mit 29. Dezember 2009 in Kraft.

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