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Legende:
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Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE (D1E) gemäß § 17a Abs. 2 FSG hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 12,4016 Euro an die Behörde zu leisten.
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE (D1E) gemäß § 17a Abs. 2 FSG hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 12,4016 Euro an die Behörde zu leisten.