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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Informationen gemäß den §§ 1 bis 4 sind in der in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern. Die Informationen gemäß den Paragraphen eins bis 4 sind in der in Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.
Die Informationen gemäß den §§ 1 bis 4 sind in der in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern. Die Informationen gemäß den Paragraphen eins bis 4 sind in der in Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz eins, vorgesehenen Reihenfolge zu gliedern.