§ 3 BVV 2013 Verfahrensvorschriften

Bundesvermögensverwaltungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die haushaltsleitenden Organe können im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof für ihren Zuständigkeitsbereich allenfalls erforderliche ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung erlassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die haushaltsleitenden Organe können im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof für ihren Zuständigkeitsbereich allenfalls erforderliche ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung erlassen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten