§ 81 ZTKG (weggefallen)

Ziviltechnikerkammergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, hinsichtlich des § 16 Abs. 3 § 81 ZTKGund 4 der Bundesminister für Justiz, betraut seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.06.2019
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, hinsichtlich des § 16 Abs. 3 § 81 ZTKGund 4 der Bundesminister für Justiz, betraut seit 30.06.2019 weggefallen.

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