§ 79 ZTKG (weggefallen)

Ziviltechnikerkammergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Der Pensionsfonds ist nach vollständiger Realisierung und Übertragung seines Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aufgelöst§ 79 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Die Beitragspflicht für den Pensionsfonds endet mit 31. Dezember 2012.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.06.2019
(1) Der Pensionsfonds ist nach vollständiger Realisierung und Übertragung seines Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aufgelöst§ 79 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.

(2) Die Beitragspflicht für den Pensionsfonds endet mit 31. Dezember 2012.

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