§ 18b VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.02.2015 bis 31.12.9999
§ 18b VBG (weggefallen) seit 12.02.2015 weggefallen.Paragraph 18 b,

Durch die §§ 19, 26 und 82 Abs. 10 bis 13 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für den Bereich der Vorrückung im Bundesdienstverhältnis in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Paragraphen 19,, 26 und 82 Absatz 10 bis 13 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für den Bereich der Vorrückung im Bundesdienstverhältnis in österreichisches Recht umgesetzt.

Stand vor dem 11.02.2015

In Kraft vom 29.12.2012 bis 11.02.2015
§ 18b VBG (weggefallen) seit 12.02.2015 weggefallen.Paragraph 18 b,

Durch die §§ 19, 26 und 82 Abs. 10 bis 13 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für den Bereich der Vorrückung im Bundesdienstverhältnis in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Paragraphen 19,, 26 und 82 Absatz 10 bis 13 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf für den Bereich der Vorrückung im Bundesdienstverhältnis in österreichisches Recht umgesetzt.

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