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§ 38 Abs. 5 § 47f TabMG 1996in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2012, tritt mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,, tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
§ 38 Abs. 5 § 47f TabMG 1996in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2012, tritt mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft. Paragraph 38, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,, tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.