§ 2f AusbVbG

Ausbildungsvorbehaltsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.09.2012 bis 31.12.9999

§ 1 Abs. 1 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.09.2012 bis 31.12.9999

§ 1 Abs. 1 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

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