§ 65c BB-PG (weggefallen)

Bundesbahn-Pensionsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.9999
Die Zahl „480“ in § 2b Abs. 1 § 65c BB-PGwird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:

1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013

456

1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014

462

1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015

468

1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016

474

(weggefallen) seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.12.2016
Die Zahl „480“ in § 2b Abs. 1 § 65c BB-PGwird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:

1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013

456

1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014

462

1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015

468

1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016

474

(weggefallen) seit 31.12.2016 weggefallen.

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