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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Zahl „480“ in § 87a Abs. 1 wird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt: Die Zahl „480“ in Paragraph 87 a, Absatz eins, wird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:
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Die Zahl „480“ in § 87a Abs. 1 wird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt: Die Zahl „480“ in Paragraph 87 a, Absatz eins, wird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:
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