§ 166j RStDG (weggefallen)

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2017 bis 31.12.9999
Die Zahl „480“ in § 87a Abs. 1 § 166j RStDGwird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:

1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013

456

1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014

462

1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015

468

1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016

474

(weggefallen) seit 02.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 01.09.2017

In Kraft vom 01.01.2013 bis 01.09.2017
Die Zahl „480“ in § 87a Abs. 1 § 166j RStDGwird für Pensionsantritte, die in den in der linken Spalte angeführten Zeiträumen erfolgen, durch die in der rechten Spalte angeführte Zahl ersetzt:

1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013

456

1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014

462

1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015

468

1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016

474

(weggefallen) seit 02.09.2017 weggefallen.

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