Art. 1 § 98j HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Art. 1 § 113h des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ist sinngemäß anzuwenden98j HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 15.11.2012 bis 30.06.2016
Art. 1 § 113h des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ist sinngemäß anzuwenden98j HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

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