§ 17a NÖ JagdG (entfällt)

NÖ Jagdgesetz 1974

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2015 bis 31.12.9999

Beschwerden gegen Jagdgebietsfeststellungsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.

Stand vor dem 25.08.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 25.08.2015

Beschwerden gegen Jagdgebietsfeststellungsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.

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