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§ 97 HVG (2weggefallen) Folgende für Ehegatten sowie Witwen/Witwer maßgebende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partner nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009 sowie auf hinterbliebene eingetragene Partner sinngemäß anzuwenden: §§ 25, 26, 30 bis 37, 40 Absseit 01.07.2016 weggefallen. 2, 43, 46 hinsichtlich der Zusatzrente gemäß § 33 Abs. 2, 47 bis 49 und 55.
§ 97 HVG (2weggefallen) Folgende für Ehegatten sowie Witwen/Witwer maßgebende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partner nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009 sowie auf hinterbliebene eingetragene Partner sinngemäß anzuwenden: §§ 25, 26, 30 bis 37, 40 Absseit 01.07.2016 weggefallen. 2, 43, 46 hinsichtlich der Zusatzrente gemäß § 33 Abs. 2, 47 bis 49 und 55.