Art. 1 § 73 HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 v.HArt. hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen auf Antrag den im1 § 77 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 vorgesehenen Ausweis auszustellen73 HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. Die Bestimmungen des § 113 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 sind sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.2003 bis 30.06.2016
Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 v.HArt. hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen auf Antrag den im1 § 77 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 vorgesehenen Ausweis auszustellen73 HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. Die Bestimmungen des § 113 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 sind sinngemäß anzuwenden.

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