Art. 1 § 26a HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten sowie Empfängern einer Pflege- oder Blindenzulage ist zur Beschädigtenrente nach Maßgabe derArt. 1 §§ 11a und 63 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 eine Schwerstbeschädigtenzulage zu gewähren 26a HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.1992 bis 30.06.2016
Erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten sowie Empfängern einer Pflege- oder Blindenzulage ist zur Beschädigtenrente nach Maßgabe derArt. 1 §§ 11a und 63 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 eine Schwerstbeschädigtenzulage zu gewähren 26a HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

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