Art. 1 § 24c HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Durch Verordnung sind für jedes Kalenderjahr festzustellen:

a)

die Aufwertungsfaktoren nach § 24a;

b)

die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage nach § 24b.

Art. 1 § 24c HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.1966 bis 30.06.2016
Durch Verordnung sind für jedes Kalenderjahr festzustellen:

a)

die Aufwertungsfaktoren nach § 24a;

b)

die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage nach § 24b.

Art. 1 § 24c HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

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