Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen betreffend die Zuordnung zu den Abgasklassen festgelegt werden (IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung – AbgKlassV)
StF: BGBl. II Nr. 120/2012
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14a des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 117/1997 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 115/1997), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2010, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen betreffend die Zuordnung zu den Abgasklassen festgelegt werden (IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung – AbgKlassV)
StF: BGBl. II Nr. 120/2012
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14a des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 117/1997 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 115/1997), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2010, wird verordnet: