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Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette muss nach den unten dargestellten Mustern ausgeführt sein und aus einer lichtechten(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, wetterfesten, widerstandsfähigen Folie bestehen. Sie muss mit einem festgesetzten Schutzzeichen (EnsureAnlage als PDF dokumentiert) versehen sein, das unter den Außenschichten der Folie angebracht ist. Sie muss an ihrer Oberseite ein Feld aufweisen, in das die letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer einzustanzen sind.
Die Folie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten:
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
P = Partikelfilter (Vorlage eines Teilegutachtens und eines Nachweises des fachkundigen Einbaus)
M = Fahrzeugklasse M
N = Fahrzeugklasse N
D = Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge
B = Benzinbetriebene Kraftfahrzeuge
A = Alternativbetriebene Kraftfahrzeuge gemäß § 14 Abs. 2 Z 5 IG-LA = Alternativbetriebene Kraftfahrzeuge gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 5, IG-L
ANWENDUNGSBEREICH:
Die Prüfvorschrift gilt für selbstklebende, retroreflektierende Folien, mittels derer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten gemäß § 14a Abs. 1 IG-L hergestellt werden.Die Prüfvorschrift gilt für selbstklebende, retroreflektierende Folien, mittels derer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten gemäß Paragraph 14 a, Absatz eins, IG-L hergestellt werden.
Sie dient zur Sicherstellung der vorgeschriebenen technischen Materialeigenschaften.
Das Schutzzeichen darf auf fertiggestellte retro-reflektierende Folien nicht nachträglich angebracht werden.
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R´ = I/E.A
R´ = spezifischer Rückstrahlwert in cd/lx.m²
I = Lichtstärke des vom rückstrahlenden Material in die Beobachtungsrichtung rückgestrahlten Lichtes in cdrömisch eins = Lichtstärke des vom rückstrahlenden Material in die Beobachtungsrichtung rückgestrahlten Lichtes in cd
E = Beleuchtungsstärke am rückstrahlenden Material bei senkrechtem Lichteinfall in lx
A = Flächeninhalt des rückstrahlenden Materials in m²
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Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette muss nach den unten dargestellten Mustern ausgeführt sein und aus einer lichtechten(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, wetterfesten, widerstandsfähigen Folie bestehen. Sie muss mit einem festgesetzten Schutzzeichen (EnsureAnlage als PDF dokumentiert) versehen sein, das unter den Außenschichten der Folie angebracht ist. Sie muss an ihrer Oberseite ein Feld aufweisen, in das die letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer einzustanzen sind.
Die Folie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten:
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
P = Partikelfilter (Vorlage eines Teilegutachtens und eines Nachweises des fachkundigen Einbaus)
M = Fahrzeugklasse M
N = Fahrzeugklasse N
D = Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge
B = Benzinbetriebene Kraftfahrzeuge
A = Alternativbetriebene Kraftfahrzeuge gemäß § 14 Abs. 2 Z 5 IG-LA = Alternativbetriebene Kraftfahrzeuge gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 5, IG-L
ANWENDUNGSBEREICH:
Die Prüfvorschrift gilt für selbstklebende, retroreflektierende Folien, mittels derer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten gemäß § 14a Abs. 1 IG-L hergestellt werden.Die Prüfvorschrift gilt für selbstklebende, retroreflektierende Folien, mittels derer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten gemäß Paragraph 14 a, Absatz eins, IG-L hergestellt werden.
Sie dient zur Sicherstellung der vorgeschriebenen technischen Materialeigenschaften.
Das Schutzzeichen darf auf fertiggestellte retro-reflektierende Folien nicht nachträglich angebracht werden.
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R´ = I/E.A
R´ = spezifischer Rückstrahlwert in cd/lx.m²
I = Lichtstärke des vom rückstrahlenden Material in die Beobachtungsrichtung rückgestrahlten Lichtes in cdrömisch eins = Lichtstärke des vom rückstrahlenden Material in die Beobachtungsrichtung rückgestrahlten Lichtes in cd
E = Beleuchtungsstärke am rückstrahlenden Material bei senkrechtem Lichteinfall in lx
A = Flächeninhalt des rückstrahlenden Materials in m²
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