§ 12 FSV (weggefallen)

Fruchtsaftverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2013 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

-

Richtlinie 2001/112/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 10 vom 12. Jänner 2002,

-

Richtlinie 2009/106/EG der Kommission vom 14. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 212 vom 15. August 2009.

§ 12 FSV (weggefallen) seit 11.07.2013 weggefallen.

Stand vor dem 10.07.2013

In Kraft vom 21.12.2010 bis 10.07.2013
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

-

Richtlinie 2001/112/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 10 vom 12. Jänner 2002,

-

Richtlinie 2009/106/EG der Kommission vom 14. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, ABl. Nr. L 212 vom 15. August 2009.

§ 12 FSV (weggefallen) seit 11.07.2013 weggefallen.

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