§ 19 APG

Allgemeines Pensionsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999

Die §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2007

In Kraft vom 29.12.2006 bis 30.06.2007

Die §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

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