§ 24 DGVO (weggefallen)

Druckgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2016 bis 31.12.9999
§ 24 DGVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt am 29seit 19.07.2016 weggefallen. November 1999 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, BGBl. Nr. 561/1994, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.

(3) § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2014 tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

Stand vor dem 18.07.2016

In Kraft vom 29.12.2015 bis 18.07.2016
§ 24 DGVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt am 29seit 19.07.2016 weggefallen. November 1999 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, BGBl. Nr. 561/1994, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.

(3) § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2014 tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

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