§ 24 DGVO (weggefallen)

Druckgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 29. November 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, BGBl. Nr. 561/1994, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1994,, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 14 Abs. 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2014 tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer eins, und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 336 aus 2014, tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
§ 24 DGVO (weggefallen) seit 19.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 18.07.2016

In Kraft vom 29.12.2015 bis 18.07.2016
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 29. November 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, BGBl. Nr. 561/1994, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anerkennung ausländischer Prüfungen, Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1994,, tritt mit Ablauf des 28. November 1999, hinsichtlich der Druckgeräte und Baugruppen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ausser Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 14 Abs. 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2014 tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer eins, und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 336 aus 2014, tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
§ 24 DGVO (weggefallen) seit 19.07.2016 weggefallen.

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