§ 8 B-EzG (weggefallen)

Bundes-Ehrenzeichengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
§ 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012§ 8 B-EzG tritt mit 1seit 31.12.2023 weggefallen. September 2012 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 24.05.2012 bis 31.12.2023
§ 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012§ 8 B-EzG tritt mit 1seit 31.12.2023 weggefallen. September 2012 in Kraft.

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