§ 7 EMV-L (weggefallen)

Emissionsmessverordnung-Luft – EMV-L

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2023 bis 31.12.9999
Emissionsmessungen sind von der Behörde nach den Bestimmungen dieser Verordnung als Einzelmessung oder kontinuierliche Messung festzulegen§ 7 EMV-L seit 30.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2023

In Kraft vom 12.07.2013 bis 30.12.2023
Emissionsmessungen sind von der Behörde nach den Bestimmungen dieser Verordnung als Einzelmessung oder kontinuierliche Messung festzulegen§ 7 EMV-L seit 30.12.2023 weggefallen.

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