§ 1 EMV-L (weggefallen)

Emissionsmessverordnung-Luft – EMV-L

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2023 bis 31.12.9999
Mit dieser Verordnung werden Festlegungen für Messungen der von Anlagen gemäß § 1 EG-K ausgehenden Emissionen in die Luft getroffen. Diese Verordnung gilt nicht für Anlagen, die in den Geltungsbereich der Abfallverbrennungsverordnung - AVV, BGBl. II Nr. 389/2002§ 1 EMV-L in der jeweils geltenden Fassung, fallenseit 30.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2023

In Kraft vom 12.07.2013 bis 30.12.2023
Mit dieser Verordnung werden Festlegungen für Messungen der von Anlagen gemäß § 1 EG-K ausgehenden Emissionen in die Luft getroffen. Diese Verordnung gilt nicht für Anlagen, die in den Geltungsbereich der Abfallverbrennungsverordnung - AVV, BGBl. II Nr. 389/2002§ 1 EMV-L in der jeweils geltenden Fassung, fallenseit 30.12.2023 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten