Aliquotierungsverordnung 2012 (ALV 2012) Fundstelle

Aliquotierungsverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2012 bestimmt werden (Aliquotierungsverordnung 2012)
StF: BGBl. II Nr. 124/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21a des Ökostromgesetzes (ÖSG), BGBl. I Nr. 149/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2009, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2012 bestimmt werden (Aliquotierungsverordnung 2012)
StF: BGBl. II Nr. 124/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21a des Ökostromgesetzes (ÖSG), BGBl. I Nr. 149/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2009, wird verordnet:

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