Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 (BHOG 2012) Fundstelle

Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Festlegung der außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß Bundeshaftungsobergrenzengesetz für das JahrBundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 (BundeshaftungsobergrenzenverordnungBHOG 2012)StF: BGBl. II Nr. 26/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 sowie des § 6 Abs Fundstelle seit 01.01.2013 weggefallen. 2 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes, BGBl. I Nr. 149/2011, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 31.01.2012 bis 31.12.2012
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Festlegung der außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß Bundeshaftungsobergrenzengesetz für das JahrBundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 (BundeshaftungsobergrenzenverordnungBHOG 2012)StF: BGBl. II Nr. 26/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 sowie des § 6 Abs Fundstelle seit 01.01.2013 weggefallen. 2 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes, BGBl. I Nr. 149/2011, wird verordnet:

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