§ 2 BHOG 2012 (weggefallen)

Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 2 BHOG 2012 (1weggefallen) Die erstmalige Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat binnen vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung zu erfolgenseit 01.01.2013 weggefallen.

(2) Eine Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat erstmalig zum 31. März 2013 zu erfolgen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 31.01.2012 bis 31.12.2012
§ 2 BHOG 2012 (1weggefallen) Die erstmalige Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat binnen vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung zu erfolgenseit 01.01.2013 weggefallen.

(2) Eine Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat erstmalig zum 31. März 2013 zu erfolgen.

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