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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat erstmalig zum 31. März 2013 zu erfolgen.
(2) Eine Meldung an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes hat erstmalig zum 31. März 2013 zu erfolgen.