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Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über das Anhörungsverfahren gemäß dem Gentechnikgesetz (Anhörungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 61/1997
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 29 und 44 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 29 GTG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über das Anhörungsverfahren gemäß dem Gentechnikgesetz (Anhörungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 61/1997
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 29 und 44 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 29 GTG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet: