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Anhörungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1997 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über das Anhörungsverfahren gemäß dem Gentechnikgesetz (Anhörungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 61/1997

Änderung

BGBl. II Nr. 164/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 29 und 44 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 29 GTG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1997 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über das Anhörungsverfahren gemäß dem Gentechnikgesetz (Anhörungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 61/1997

Änderung

BGBl. II Nr. 164/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 29 und 44 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 29 GTG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:

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