§ 9 FPVO 1993

Fertigpackungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.1993 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie zulässige Minusabweichung von der Nennfüllmenge ist wie folgt festgelegt:

Nennfüllmenge Qn

Zulässige Minusabweichungen

Milliliter oder Gramm

in % von Qn

in Milliliter oder Gramm

5 bis

50

9

50 bis

100

4,5

100 bis

200

4,5

200 bis

300

9

300 bis

500

3

500 bis

1 000

15

1 000 bis

10 000

1,5

Bei der Anwendung dieser Tabelle sind berechnete Werte, die in Prozent anzugeben sind, auf Zehntelgramm oder Zehntelmilliliter aufzurunden.

  1. (2)Absatz 2Die Füllmenge darf im Mittel nicht niedriger sein als die Nennfüllmenge.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.1993 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie zulässige Minusabweichung von der Nennfüllmenge ist wie folgt festgelegt:

Nennfüllmenge Qn

Zulässige Minusabweichungen

Milliliter oder Gramm

in % von Qn

in Milliliter oder Gramm

5 bis

50

9

50 bis

100

4,5

100 bis

200

4,5

200 bis

300

9

300 bis

500

3

500 bis

1 000

15

1 000 bis

10 000

1,5

Bei der Anwendung dieser Tabelle sind berechnete Werte, die in Prozent anzugeben sind, auf Zehntelgramm oder Zehntelmilliliter aufzurunden.

  1. (2)Absatz 2Die Füllmenge darf im Mittel nicht niedriger sein als die Nennfüllmenge.

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