Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008 (FSAG-V 2008) Fundstelle

Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.03.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung und Einziehung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008)
StF: BGBl. II Nr. 80/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 122 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.03.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung und Einziehung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008)
StF: BGBl. II Nr. 80/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 122 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

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