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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung und Einziehung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008)
StF: BGBl. II Nr. 80/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 122 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung und Einziehung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008 - FSAG-V 2008)
StF: BGBl. II Nr. 80/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 122 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: