§ 34 KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich §§ 20, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen (Anm.: gilt nicht für § 34) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich Paragraphen 20,, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen Anmerkung, gilt nicht für Paragraph 34,) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Art. 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/1925, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten Anmerkung, 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Artikel 48, des Verwaltungsentlastungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt § 74 der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1991 und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.Mit dem Inkrafttreten Anmerkung, 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt Paragraph 74, der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1991, und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.
  4. (4)Absatz 4Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Abs. 1 - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Absatz eins, - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.
  5. (5)Absatz 5§ 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 31, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 34 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 28.11.2001 bis 19.04.2016
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich §§ 20, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen (Anm.: gilt nicht für § 34) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich Paragraphen 20,, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen Anmerkung, gilt nicht für Paragraph 34,) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Art. 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/1925, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten Anmerkung, 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Artikel 48, des Verwaltungsentlastungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt § 74 der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1991 und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.Mit dem Inkrafttreten Anmerkung, 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt Paragraph 74, der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1991, und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.
  4. (4)Absatz 4Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Abs. 1 - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Absatz eins, - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.
  5. (5)Absatz 5§ 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 31, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 34 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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