§ 27 KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
§ 27 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.Paragraph 27,

Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1988, in der jeweils geltenden Fassung. § 28 wird hiedurch nicht berührt. Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1988,, in der jeweils geltenden Fassung. Paragraph 28, wird hiedurch nicht berührt.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 01.01.1994 bis 19.04.2016
§ 27 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.Paragraph 27,

Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1988, in der jeweils geltenden Fassung. § 28 wird hiedurch nicht berührt. Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1988,, in der jeweils geltenden Fassung. Paragraph 28, wird hiedurch nicht berührt.

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