§ 25a KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Soweit dieses Bundesgesetz nicht besondere Regelungen enthält, sind - ausgenommen bei Werksprüfstellen - die Bestimmungen der Abschnitte II bis VI und § 37 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992§ 25a KG igF, zusätzlich zur Anwendung zu bringen(weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 14.11.2007 bis 19.04.2016
Soweit dieses Bundesgesetz nicht besondere Regelungen enthält, sind - ausgenommen bei Werksprüfstellen - die Bestimmungen der Abschnitte II bis VI und § 37 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992§ 25a KG igF, zusätzlich zur Anwendung zu bringen(weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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