§ 25 KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2012 bis 31.12.9999
Nähere Bestimmungen über die Anforderungen an Erstprüfstellen, Kesselprüfstellen, Hersteller und Werksprüfstellen sowie über das Ausmaß deren Berechtigungen werden vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, soweit der Eisenbahnbereich betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Verordnung erlassen§ 25 KG (weggefallen) seit 21.04.2012 weggefallen.

Stand vor dem 20.04.2012

In Kraft vom 25.04.1992 bis 20.04.2012
Nähere Bestimmungen über die Anforderungen an Erstprüfstellen, Kesselprüfstellen, Hersteller und Werksprüfstellen sowie über das Ausmaß deren Berechtigungen werden vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, soweit der Eisenbahnbereich betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit Verordnung erlassen§ 25 KG (weggefallen) seit 21.04.2012 weggefallen.

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