Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ergibt sich im Laufe des Betriebes eines Druckgerätes, daß dieses trotz erfolgter Bauprüfung oder Bauartprüfung und Druckprüfung den Vorgaben des § 1 nicht entspricht, hat die Behörde durch Vorschreibung geeigneter Maßnahmen für die Behebung dieser Mängel zu sorgen. Hiezu hat die Behörde die befaßte Erstprüfstelle oder den Hersteller anzuhören. Auf möglichste Schonung erworbener Rechte des Betreibers ist Bedacht zu nehmen.
(2) Ergibt sich im Laufe des Betriebes eines Druckgerätes, daß dieses trotz erfolgter Bauprüfung oder Bauartprüfung und Druckprüfung den Vorgaben des § 1 nicht entspricht, hat die Behörde durch Vorschreibung geeigneter Maßnahmen für die Behebung dieser Mängel zu sorgen. Hiezu hat die Behörde die befaßte Erstprüfstelle oder den Hersteller anzuhören. Auf möglichste Schonung erworbener Rechte des Betreibers ist Bedacht zu nehmen.