§ 7 KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Druckgeräte, die im Inland in Verkehr gebracht werden, müssen den Bestimmungen dieses Gesetzes und den hiezu erlassenen Verordnungen entsprechen, es sei denn, sie sind nachweislich für den Betrieb im Ausland bestimmt§ 7 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 01.01.1994 bis 19.04.2016
Druckgeräte, die im Inland in Verkehr gebracht werden, müssen den Bestimmungen dieses Gesetzes und den hiezu erlassenen Verordnungen entsprechen, es sei denn, sie sind nachweislich für den Betrieb im Ausland bestimmt§ 7 KG (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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