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(2) Schweißverbindungen dürfen nur von hiezu technisch befähigten Betrieben von einschlägig geprüften Schweißern nach geeigneten Schweißverfahren hergestellt werden. Die Qualität der ausgeführten Schweißverbindungen muß durch entsprechende Fertigungskontrollen gesichert sein.
(3) Die Wandungen von Druckgeräten müssen den im Betrieb und bei der Druckprüfung zu erwartenden Beanspruchungen mit Sicherheit standhalten. Zu berücksichtigen sind insbesondere Betriebsdruck bzw. Füll- oder Entleerungsdruck sowie höchste oder tiefste Betriebstemperatur.
(4) Die Konstruktion von Dampfkesseln, Druckbehältern und Versandbehältern hat die hinreichende Zugänglichkeit für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Prüfung zu gewährleisten.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 finden auch auf Reparaturen Anwendung.
(6) Der Hersteller hat durch ein geeignetes Qualitätssicherungssystem sicherzustellen, daß die gefertigten Produkte den technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(7) Dampfkessel sind unter Bedachtnahme auf optimale Energienutzung auszulegen.
(2) Schweißverbindungen dürfen nur von hiezu technisch befähigten Betrieben von einschlägig geprüften Schweißern nach geeigneten Schweißverfahren hergestellt werden. Die Qualität der ausgeführten Schweißverbindungen muß durch entsprechende Fertigungskontrollen gesichert sein.
(3) Die Wandungen von Druckgeräten müssen den im Betrieb und bei der Druckprüfung zu erwartenden Beanspruchungen mit Sicherheit standhalten. Zu berücksichtigen sind insbesondere Betriebsdruck bzw. Füll- oder Entleerungsdruck sowie höchste oder tiefste Betriebstemperatur.
(4) Die Konstruktion von Dampfkesseln, Druckbehältern und Versandbehältern hat die hinreichende Zugänglichkeit für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Prüfung zu gewährleisten.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 finden auch auf Reparaturen Anwendung.
(6) Der Hersteller hat durch ein geeignetes Qualitätssicherungssystem sicherzustellen, daß die gefertigten Produkte den technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(7) Dampfkessel sind unter Bedachtnahme auf optimale Energienutzung auszulegen.