Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz) (Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung - KflG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 45/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 46 Z 1 des Kraftfahrliniengesetzes, BGBl. I Nr. 203/1999, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz) (Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung - KflG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 45/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 46 Z 1 des Kraftfahrliniengesetzes, BGBl. I Nr. 203/1999, wird verordnet: