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Legende:
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Änderung
BGBl. II Nr. 56/2002 [CELEX-Nr.: 300L0071]
BGBl. II Nr. 398/2012 [CELEX-Nr.: 32009L0028, 32009L0030, 32011L0063]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 26a Abs. 2 lit. c und Abs. 3a des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet:
Änderung
BGBl. II Nr. 56/2002 [CELEX-Nr.: 300L0071]
BGBl. II Nr. 398/2012 [CELEX-Nr.: 32009L0028, 32009L0030, 32011L0063]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 26a Abs. 2 lit. c und Abs. 3a des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet: