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Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur
Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (gemäß der Richtlinie 2003/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3Anl. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen)
Typ: Dieselkraftstoff
===============================================================
Grenzwerte (2)
_________________________
Merkmal (1) Einheit Mindestwert Höchstwert
_______________________________________________________________
Cetanzahl 51,0 --
_______________________________________________________________
Dichte bei 15°C kg/m3 -- 845
_______________________________________________________________
Siedeverlauf:
°C -- 360
- 95% rückgewonnen bei
_______________________________________________________________
Polyzyklische
aromatische
Kohlenwasserstoffe % m/m -- 11
_______________________________________________________________
Schwefelgehalt mg/kg -- 350
===============================================================
(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. April 2004 oder die in ÖNORM C 1590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff B7“ vom 1. Oktober 2008 genannten Verfahren.
(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind „tatsächliche Werte“. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259 „Mineralölerzeugnisse – Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren“ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigtKStV (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf der Grundlage der in ISO 4259 (veröffentlicht 1995weggefallen) beschriebenen Kriterien ausgewertetseit 04.12.2012 weggefallen.
Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur
Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (gemäß der Richtlinie 2003/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3Anl. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen)
Typ: Dieselkraftstoff
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Grenzwerte (2)
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Merkmal (1) Einheit Mindestwert Höchstwert
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Cetanzahl 51,0 --
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Dichte bei 15°C kg/m3 -- 845
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Siedeverlauf:
°C -- 360
- 95% rückgewonnen bei
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Polyzyklische
aromatische
Kohlenwasserstoffe % m/m -- 11
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Schwefelgehalt mg/kg -- 350
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(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. April 2004 oder die in ÖNORM C 1590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff B7“ vom 1. Oktober 2008 genannten Verfahren.
(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind „tatsächliche Werte“. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259 „Mineralölerzeugnisse – Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren“ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigtKStV (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf der Grundlage der in ISO 4259 (veröffentlicht 1995weggefallen) beschriebenen Kriterien ausgewertetseit 04.12.2012 weggefallen.