Anl. 2 KStV (weggefallen)

Kraftstoffverordnung 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2012 bis 31.12.9999

Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur

Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (gemäß der Richtlinie 2003/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3Anl. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen)

Typ: Dieselkraftstoff

===============================================================

Grenzwerte (2)

_________________________

Merkmal (1) Einheit Mindestwert Höchstwert

_______________________________________________________________

Cetanzahl 51,0 --

_______________________________________________________________

Dichte bei 15°C kg/m3 -- 845

_______________________________________________________________

Siedeverlauf:

°C -- 360

- 95% rückgewonnen bei

_______________________________________________________________

Polyzyklische

aromatische

Kohlenwasserstoffe % m/m -- 11

_______________________________________________________________

Schwefelgehalt mg/kg -- 350

===============================================================

(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. April 2004 oder die in ÖNORM C 1590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff B7“ vom 1. Oktober 2008 genannten Verfahren.

(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind „tatsächliche Werte“. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259 „Mineralölerzeugnisse – Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren“ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigtKStV (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf der Grundlage der in ISO 4259 (veröffentlicht 1995weggefallen) beschriebenen Kriterien ausgewertetseit 04.12.2012 weggefallen.

Stand vor dem 03.12.2012

In Kraft vom 04.06.2009 bis 03.12.2012

Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur

Verwendung in Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (gemäß der Richtlinie 2003/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3Anl. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen)

Typ: Dieselkraftstoff

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Grenzwerte (2)

_________________________

Merkmal (1) Einheit Mindestwert Höchstwert

_______________________________________________________________

Cetanzahl 51,0 --

_______________________________________________________________

Dichte bei 15°C kg/m3 -- 845

_______________________________________________________________

Siedeverlauf:

°C -- 360

- 95% rückgewonnen bei

_______________________________________________________________

Polyzyklische

aromatische

Kohlenwasserstoffe % m/m -- 11

_______________________________________________________________

Schwefelgehalt mg/kg -- 350

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(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff - Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. April 2004 oder die in ÖNORM C 1590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff B7“ vom 1. Oktober 2008 genannten Verfahren.

(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind „tatsächliche Werte“. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259 „Mineralölerzeugnisse – Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren“ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigtKStV (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf der Grundlage der in ISO 4259 (veröffentlicht 1995weggefallen) beschriebenen Kriterien ausgewertetseit 04.12.2012 weggefallen.

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