§ 6 KStV (weggefallen)

Kraftstoffverordnung 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2012 bis 31.12.9999
Die Prüfung von Kraftstoffen darauf, ob sie den in § 3 § 6 KStVfestgelegten Spezifikationen entsprechen, hat für Otto- und Dieselkraftstoffe auf Basis der in § 3 angeführten ÖNORMEN genannten oder gleichwertigen Verfahren sowie für alle anderen Kraftstoffe auf Basis der in den Anhängen V und VI genannten Vorschriften zu erfolgen (weggefallen) seit 04.12.2012 weggefallen.

Stand vor dem 03.12.2012

In Kraft vom 05.11.2004 bis 03.12.2012
Die Prüfung von Kraftstoffen darauf, ob sie den in § 3 § 6 KStVfestgelegten Spezifikationen entsprechen, hat für Otto- und Dieselkraftstoffe auf Basis der in § 3 angeführten ÖNORMEN genannten oder gleichwertigen Verfahren sowie für alle anderen Kraftstoffe auf Basis der in den Anhängen V und VI genannten Vorschriften zu erfolgen (weggefallen) seit 04.12.2012 weggefallen.

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